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   VGH Hessen, 18.01.1994 - 9 UE 2387/90   

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https://dejure.org/1994,11027
VGH Hessen, 18.01.1994 - 9 UE 2387/90 (https://dejure.org/1994,11027)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.01.1994 - 9 UE 2387/90 (https://dejure.org/1994,11027)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 9 UE 2387/90 (https://dejure.org/1994,11027)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 9 UE 2387/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG, bei denen sich - wie hier - nachträglich höhere Einnahmen der Eltern ergeben haben, einer Rückforderung entgegengehalten werden, der streitige Betrag hätte als Vorausleistung im Sinne von § 36 BAföG gewährt werden müssen oder müsse jedenfalls jetzt als Vorausleistung gewährt werden oder verbleiben, weil die Eltern nicht den in der abschließenden Entscheidung angerechneten Unterhaltsbetrag geleistet hätten (Beschluß vom 10. November 1988 - 5 B 20.88 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36 § 36 BAföG Nr. 11; bestätigt im Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 6.92 - Buchholz a. a. O. § 53 BAföG Nr. 9).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 5 B 20.88

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 9 UE 2387/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG, bei denen sich - wie hier - nachträglich höhere Einnahmen der Eltern ergeben haben, einer Rückforderung entgegengehalten werden, der streitige Betrag hätte als Vorausleistung im Sinne von § 36 BAföG gewährt werden müssen oder müsse jedenfalls jetzt als Vorausleistung gewährt werden oder verbleiben, weil die Eltern nicht den in der abschließenden Entscheidung angerechneten Unterhaltsbetrag geleistet hätten (Beschluß vom 10. November 1988 - 5 B 20.88 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36 § 36 BAföG Nr. 11; bestätigt im Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 6.92 - Buchholz a. a. O. § 53 BAföG Nr. 9).
  • VG Göttingen, 12.02.2015 - 2 B 387/14

    Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Prüfungskompetenz; Unterhaltsbestimmung;

    Da es sich bei der Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 BGB um eine aus Sicht des Unterhaltsberechtigten empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, genügt die Geltendmachung gegenüber dem Ausbildungsförderungsamt allein nicht (so ausdrücklich Nr. 36.3.1. Satz 1 der BAföGVwV im Anschluss an die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18.01.1994 -9 UE 2387/90-; Rothe/Blanke, BAföG § 36 Anm. 19.4.).
  • VG München, 20.09.2012 - M 15 K 12.18

    Keine elternunabhängige Ausbildungsförderung für den Besuch der Fachoberschule

    Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob das Bestimmungsrecht überhaupt dadurch wirksam ausgeübt worden ist, dass die Mutter der Klägerin nur auf dem Formblatt im Anhörungsverfahren erklärt hat, der Klägerin Naturalunterhalt gewähren zu wollen (ablehnend VGH Kassel v. 18.1.1994 - 9 UE 2387/90; ebenso Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, § 36 Rdnr. 19.4).
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